Die Gemeindevertretungder Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des §181 BGB.
Die Gemeindevertretungder Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Kündigung des bestehenden Verwaltervertrages vom 10.04.2013 für die Wohn- und Geschäftshäuser der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Gemeinde Parsteinsee sowie der Stadt Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor)