Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erklärt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 6 BbgKVerf sein Einverständnis zur Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“ mit Wirkung zum 01.06.2014. Da Regelungen zwischen den Gemeinden und dem Amt zur Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung entbehrlich sind, werden diesbezüglich keine Bestimmungen vereinbart.
08.05.2014 - Amtsausschuss
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erklärt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 6 BbgKVerf sein Einverständnis zur Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“ mit Wirkung zum 01.06.2014. Da Regelungen zwischen den Gemeinden und dem Amt zur Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung entbehrlich sind, werden diesbezüglich keine Bestimmungen vereinbart.