Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
08.05.2014 - Amtsausschuss
Ö 5.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit folgenden Änderungen:
§ 6 Abs. 2 Buchstabe c) wird wie folgt formuliert:
„die Verschmutzung der Straßen und Wege bei landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder baulicher Nutzung“