Der Amtsausschuss beschließt in Erfüllung der Pflichtaufgaben als Träger des Brandschutzes die Prioritätenliste (Anlage) und stellt die finanziellen Mittel zur Umsetzung im Haushaltsjahr 2014 sowie in den Finanzjahren zur Verfügung:
08.05.2014 - Amtsausschuss
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt in Erfüllung der Pflichtaufgaben als Träger des Brandschutzes die Prioritätenliste (Anlage) und stellt die finanziellen Mittel zur Umsetzung im Haushaltsjahr 2014 sowie in den Finanzjahren zur Verfügung.