Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Kinder und Jugendlichen des Ortsteils Senftenhütte gemäß § 18 a Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg an der Gestaltung eines Spielplatzes im Ortsteil Senftenhütte zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer Umfrage entsprechend der Anlage 1.
28.03.2019 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Kinder und Jugendlichen des Ortsteils Senftenhütte gemäß § 18 a Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg an der Gestaltung eines Spielplatzes im Ortsteil Senftenhütte zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer Umfrage entsprechend der Anlage 1.
Erwerb eines bebauten Grundstückes im OT Golzow, Am Mühlenberg - Gemarkung Golzow, Flur 7, Flurstück 188, 4.466 m² (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)