Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Britz am 26.Mai 2019vorliegen. Die Wahl ist gültig.
26.08.2019 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Britz am 26.Mai 2019vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Verkauf von Teilflächen aus den Flurstücken 988/0.0 (ca. 180 m²) und 667/0.0 (ca. 160 m²) der Flur 3 in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag An- und Umbau eines Wohnhauses Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 94 und 95
(Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 5)