Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Branden-burgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
17.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Branden-burgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
13
13
13
0
0
0
Frau Hecht verabschiedet sich und verlässt die Sitzung.