Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderbergbeschließt die Satzung zur Aufhebung derSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Oderberg“, die am 29.04.2016 im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Ausgabe 4/2016) bekanntgemachte und mit Rückwirkung zum 2. Juni 1998 in Kraft gesetzte wurde.
Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Nach Rechtskraft der Satzung ist das Grundbuchamt zu ersuchen, die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern der im Sanierungsgebiet „Stadtkern Oderberg“ gelegenen Grundstücke zu löschen.
11.10.2023 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.8 - zurückgestellt
15.11.2023 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderbergbeschließt die Satzung zur Aufhebung derSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Oderberg“, die am 29.04.2016 im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Ausgabe 4/2016) bekanntgemachte und mit Rückwirkung zum 2. Juni 1998 in Kraft gesetzte wurde.
Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Nach Rechtskraft der Satzung ist das Grundbuchamt zu ersuchen, die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern der im Sanierungsgebiet „Stadtkern Oderberg“ gelegenen Grundstücke zu löschen.