Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage-Neuendorf" gem. § 12 Abs.2 BauGB für den in der Anlage beigefügten
Geltungsbereich Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 118 und 81/1.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
11.10.2023 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.9 - abgelehnt
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage-Neuendorf" gem. § 12 Abs.2 BauGB für den in der Anlage beigefügten
Geltungsbereich Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 118 und 81/1.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.