Beschluss:
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Chorin beschließen die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Besucherlenkung im Ökodorf Brodowin“ auf Antragstellung vom 21.05.2015 gemäß § 12 BauGB.
Vorhabenträger ist:
Ökodorf Brodowin
Gisela und Werner Upmeier Stiftung
Stiftung für Naturschutz, Umwelt und Soziales
Weißensee 1 in 16230 Chorin OT Brodowin
Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauG. Ort und Dauer der Offenlage sind im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden.