Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beidseitig in der Brodowiner Dorfstraße in Höhe der Hausnummer 55 bis zur Buswendeschleife im Ortsteil Brodowin.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
25.06.2015 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beidseitig in der Brodowiner Dorfstraße in Höhe der Hausnummer 55 bis zur Buswendeschleife im Ortsteil Brodowin.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle