Die Gemeindevertretung Chorin beschließt mit dem Kultur- und Bildungsverein „Alte Schule Senftenhütte“ e.V. und dem „Keramikhütte Senftenhütte“ e.V. als Gesamtschuldner beginnend ab dem 01.08.2015 bzw. dem frühestmöglichen Zeitpunkt, einen Nutzungsvertrag über die Nutzung der Liegenschaft Ärmel 14 in 16230 Chorin OT Senftenhütte („Alte Schule“) zu schließen.
Für die Nutzung ist ein jährliches Nutzungsentgelt von 1,00 EUR durch den Gesamtschuldner zu entrichten. Im Gegenzug stellt der Gesamtschuldner die Gemeinde von allen weiteren Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Für die gemeindliche Nutzung der Liegenschaft, die der Gesamtschuldner uneingeschränkt gewährt, zahlt die Gemeinde dem Gesamtschuldner ein jährliches pauschaliertes Nutzungsentgelt i.H.v. 750,00 EUR. Für das Restjahr 2015 erfolgt eine anteilmäßige Erstattung. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen die Gemeinde.
Für die Bewirtschaftung des Objektes wird dem Gesamtschuldner eine entsprechende Verwaltervollmacht erteilt. Der Gesamtschuldner verpflichtet sich, die aus der Nutzung erzielten Erlöse und sonstigen Einnahmen neben den satzungsmäßigen Zwecken der Vereine ausschließlich für die weitere Instandhaltung und -setzung der Liegenschaft (in Absprache mit der Gemeinde) zu verwenden. Die Pflicht zur Instandhaltung verbleibt bei der Gemeinde. Hierzu verpflichtet sich die Gemeinde insbesondere, im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel die Instandsetzung des Daches des Haupthauses, den Abriß des Pumpenhauses sowie die Sicherung der Feldsteinscheune zu planen und zu übernehmen. Darüber hinausgehende Instandhaltungsmaßnahmen sind vorab mit der Gemeinde zu beraten und genehmigen zu lassen.