Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 28.05.2015  
CH/004/2015  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Beschluss über den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Anlagen: 6)  
CH-045/2015  
Ö 5.2  
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung Vorhabenbezogener Bebaungsplan "Besucherlenkung im Ökodorf Brodowin" (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Anlagen: 2)  
CH-046/2015  
Ö 5.3  
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Brodowiner Straße im OT Brodowin (von Abzweig "Schiefe Henne" bis zur Wendeschleife) (Einreicher: Frau Solveig Spann)  
CH-047/2015  
Ö 5.4  
Vergabe von Bauleistungen zur Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Golzow auf LED (Einreicher: Herr Jörg Schellhase)  
CH-048/2015  
Ö 5.5  
Beratung zu weiteren Schritten im Umgang mit dem Gemeindehaus im OT Senftenhütte (Einreicher: Frau Manuela Stiegler)  
CH-049/2015  
Ö 5.6  
Kita-Neubau im Ortsteil Brodowin (Einreicher: Frau Manuela Stiegler)  
CH-050/2015  
Ö 5.7  
Gemeindehaus Senftenhütte - Abschluss eines Nutzungsvertrages (Verfasser 2: Herr Jörg Schellhase)  
CH-054/2015  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt mit dem Kultur- und Bildungsverein „Alte Schule Senftenhütte“ e.V. und dem „Keramikhütte Senftenhütte“ e.V. als Gesamtschuldner beginnend ab dem 01.08.2015 bzw. dem frühestmöglichen Zeitpunkt, einen Nutzungsvertrag über die Nutzung der Liegenschaft Ärmel 14 in 16230 Chorin OT Senftenhütte („Alte Schule“) zu schließen.

 

Für die Nutzung ist ein jährliches Nutzungsentgelt von 1,00 EUR durch den Gesamtschuldner zu entrichten. Im Gegenzug stellt der Gesamtschuldner die Gemeinde von allen weiteren Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Für die gemeindliche Nutzung der Liegenschaft, die der Gesamtschuldner uneingeschränkt gewährt, zahlt die Gemeinde dem Gesamtschuldner ein jährliches pauschaliertes Nutzungsentgelt i.H.v. 750,00 EUR. Für das Restjahr 2015 erfolgt eine anteilmäßige Erstattung. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen die Gemeinde.

 

Für die Bewirtschaftung des Objektes wird dem Gesamtschuldner eine entsprechende Verwaltervollmacht erteilt. Der Gesamtschuldner verpflichtet sich, die aus der Nutzung erzielten Erlöse und sonstigen Einnahmen neben den satzungsmäßigen Zwecken der Vereine ausschließlich für die weitere Instandhaltung und -setzung der Liegenschaft (in Absprache mit der Gemeinde) zu verwenden. Die Pflicht zur Instandhaltung verbleibt bei der Gemeinde. Hierzu verpflichtet sich die Gemeinde insbesondere, im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel die Instandsetzung des Daches des Haupthauses, den Abriß des Pumpenhauses sowie die Sicherung der Feldsteinscheune zu planen und zu übernehmen. Darüber hinausgehende Instandhaltungsmaßnahmen sind vorab mit der Gemeinde zu beraten und genehmigen zu lassen.

 

 

   
    25.06.2015 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 5.7 - zurückgestellt
   
Ö 5.8  
Entleihe der Ausstellung "Von der Eiszeit bis zum Ökodorf" (Einreicher: Dr. M. E. Luthardt)  
CH-055/2015  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 28.05.2015    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung