Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Britz zum 01.01.2017 einen »Schulausschuss« mit vier Mitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern zu bilden.
Als Mitglieder werden
Herr André Guse
Herr Reiner Gersdorf
Frau Hannelore Gersdorf
Herr Lutz-Werner Marten
benannt. Den Vorsitz übernimmt Herr André Guse.
28.11.2016 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Britz zum 01.01.2017 einen »Schulausschuss« mit vier Mitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern zu bilden.