Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt
V1: den Lagerraum für den Hort, als Übergang bis zur Bereitstellung separater Räumlichkeiten, zu erhalten aber bereits in der Bauphase alle erforderlichen Anschlüsse für die spätere WC-Nutzung herzustellen.
oder
V2: den gemäß Baugenehmigung vorgesehenen Lagerraum gleich im Bauvorhaben als zusätzliches WC herzustellen und eine Änderung der Baugenehmigung zu beantragen.
14.02.2018 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt:
V1: den Lagerraum für den Hort, als Übergang bis zur Bereitstellung separater Räumlichkeiten, zu erhalten aber bereits in der Bauphase alle erforderlichen Anschlüsse für die spätere WC-Nutzung herzustellen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB - Umbau einer Arztpraxis in einem Mehrfamilienhaus; Nutzungsänderung zur Ferienwohnung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB - Nutzungsänderung: Lagerfläche eines bestehenden Dachdecker-, Dachklempner- und Zimmereibetriebes (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)