Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
14.02.2018 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB - Umbau einer Arztpraxis in einem Mehrfamilienhaus; Nutzungsänderung zur Ferienwohnung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB - Nutzungsänderung: Lagerfläche eines bestehenden Dachdecker-, Dachklempner- und Zimmereibetriebes (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)