Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Abschluss des Vertrages zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit Investitionsverpflichtung über 20 Jahre mit der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) und stellt die finanziellen Mittel in den Haushaltsjahren zur Verfügung.
Der Beschluss wird umgesetzt, wenn die erforderliche Genehmigung des vorliegenden Vertrages nicht durch die Kommunalaufsicht versagt wird.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB - Umbau einer Arztpraxis in einem Mehrfamilienhaus; Nutzungsänderung zur Ferienwohnung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB - Nutzungsänderung: Lagerfläche eines bestehenden Dachdecker-, Dachklempner- und Zimmereibetriebes (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)