Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Änderung / Ergänzung der Festlegungen zur Gestaltung des Ersatzneubaus der B158-Brücke über die HOW in Oderberg vorbehaltlich der noch ausstehenden denkmalrechtlichen Erlaubnis wie folgt:
1. Treppenabgänge
Auf die Herstellung eines vierten Treppenabgangs auf der nördlichen Uferseite zum „Puschkin-Ufer“ wird verzichtet.
2.1 Farbe der Geländer
Ausführung des Brückengeländers in der Farbe DB 603 „Chromoxid-Grün“;
Ausführung der Geländer der Treppenabgänge + Böschungssicherungen in der Farbe DB 703 „Anthrazit“.
2.2 Geländerart der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer
Ausführung der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer erfolgt nicht als Füllstabgeländer, sondern als Holmgeländer gemäß BASt, RiZ-Ing, Gel. 4.
3. Beschaffenheit Gehwege:
Ausführung des Gehweges auf dem Brückenkörper erfolgt nicht mit einem Platten-Belag, sondern mit einem rutschfesten Dünnschichtmaterial (RHD-Belag), Farbe: „Dunkelgrau“.
4. Straßen-Beleuchtung:
Ausführung der Mastleuchten erfolgt nicht in der Farbe „Anthrazit“, sondern analog der Mastleuchten „Schwedter Straße“ in der Farbe „Grün“.