Die Gemeindevertretung Britz beschließt die
Variante 1 a – Abgrenzung durch Holzpoller
oder
Variante 1 b – Abgrenzung durch Feldsteine
Variante 2 – Abgrenzung durch Metallpoller
Variante 3 – Aufstellung von Schildern „Parken verboten, der Eigentümer“
Variante 4 – Abgrenzung durch Entwässerungsmulde und Auflockerung des Bodens
und beauftragt den Amtsdirektor die notwendigen Maßnahmen bzw. Beschaffung zu veranlassen.