Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Leistungsfährigkeit der Gemeinde Chorin, die Zahlung des erhöhten Personalkostenzuschusses sowie der erhöhten Geschäftsführungskosten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Leistungsfährigkeit der Gemeinde Chorin, die Zahlung des erhöhten Personalkostenzuschusses sowie der erhöhten Geschäftsführungskosten.