1. Die Gemeindevertretung beschließt, unter der Voraussetzung/mit Vorbehalt, dass bis zum
14.01.2016:
- die Sanierungsmaßnahme mit der ursprünglich beabsichtigten Technologie aus der
Vorplanung nicht durchgeführt werden kann und
- nicht die Zustimmung der Bewilligungsbehörde auf Verlängerung der
Finanzierungszusicherung bis Ende 2016 vorliegt,
die Sanierung des Dorfteiches in Golzow auf Grundlage der angezeigten Kostenerhöhung ausführen zu lassen und den voraussichtlichen Mehrbedarf für den Eigenanteil in Höhe von ca. 80.000,00 € zur Verfügung zu stellen und in den Haushalt 2016 einzustellen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, unter der Voraussetzung/mit Vorbehalt, dass bis zum
14.01.2016:
- die Sanierungsmaßnahme mit der ursprünglich beabsichtigten Technologie aus der
Vorplanung nicht durchgeführt werden kann
- nicht die Zustimmung der Bewilligungsbehörde auf Verlängerung der
Finanzierungszusicherung bis Ende 2016 vorliegt,
auf Grundlage der Angebotsprüfung und des Vergabevorschlages die Ausführung der Sanierungsarbeiten von der Firma:
Andre´Rouvel - Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH, Eberswalde
Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
Mit Beachtung des o.g. Vorbehaltes gemäß § 16 VOB/A mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ausführen zu lassen.
3.1 Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, das vorliegende Angebot der Andre Rouvel-Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH in Höhe von 160.230,94 € zu beauftragen
oder:
3.2 die Ausschreibung aufheben zu lassen.