Beschluss:
Der Amtsausschuss stimmt der Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächst möglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.03.2016, auf die Gemeinden Britz, Chorin, Liepe, Niederfinow, Hohenfinow und der Stadt Oderberg unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Niederfinow ebenfalls die Rückübertragung fordert, zu.
Der Beschluss Nr. AA-032/2015 wird gleichzeitig aufgehoben.