Der Amtsausschuss beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendkoordination und der Jugendförderung ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg mit dem Landkreis Barnim entsprechend der Anlage.
Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bilden die Beschlüsse der Vertretungskörperschaften der amtsangehörigen Gemeinden über die vertragliche Weiterführung der Jugendförderung ab 01.01.2016.
03.12.2015 - Amtsausschuss
Ö 5.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendkoordination und der Jugendförderung ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg mit dem Landkreis Barnim entsprechend der Anlage.
Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bilden die Beschlüsse der Vertretungskörperschaften der amtsangehörigen Gemeinden über die vertragliche Weiterführung der Jugendförderung ab 01.01.2016.