1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
2.Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der
Verfahrensakte beizufügen.
3. Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
4. Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des
ehemaligen Amtes Britz-Chorin entsprechend Anlage 3 in der Fassung vom 10. März 2017.
Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen: 1. Abwägung
2. Zusammenfassung der Änderungen
3. 3. Änderung FNP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung
4. Umweltbericht