Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 275.416,67EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.154,30EUR.
24.04.2024 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 275.416,67 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.154,30 EUR.