Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Erlass einer »Aufwandsentschädigungssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg« entsprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Gleichzeitig werdendie »Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin« vom 19. November 2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15. März 2002 und der Beschluss21-06/2003 des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin vom 05. Juni 2003 aufgehoben.
12.05.2016 - Amtsausschuss
Ö 5.3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Erlass einer »Aufwandsentschädigungssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg« entsprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage mit folgenden Änderungen:
In § 4 Absatz 1 Satz 1 wird »65 Euro« ersetzt durch »85 Euro«.
In § 4 Absatz 2 wird »290 Euro« ersetzt durch »340 Euro«.
In § 5 Absatz 2 Satz 1 wird »13 Euro« ersetzt durch »60 Euro«.
In § 11 Satz 1 wird »Diese Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft« ersetzt durch »Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.«.
Gleichzeitig werdendie »Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin« vom 19. November 2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15. März 2002 und der Beschluss21-06/2003 des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin vom 05. Juni 2003 aufgehoben.