Die Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 595.000 € festgesetzt.Der Haushaltsausgleich nach § 63 (4) der BbgKVerf wird im Jahr 2017 erreicht.
16.11.2016 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 595.000 € festgesetzt.Der Haushaltsausgleich nach § 63 (4) der BbgKVerf wird im Jahr 2017 erreicht.