Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1.
29.11.2018 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1 mit folgender Änderung „Streichung § 1 Absatz 4 Satz 4“.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Ortsteil Serwest (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 3)