Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
29.11.2018 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.9 - an Verwaltung zurück verwiesen
11.12.2018 - Haupt- und Finanzausschuss Chorin
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
20.12.2018 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 6.1 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Ortsteil Serwest (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 3)