Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entsprechend der Anlage 1.
07.11.2019 - Amtsausschuss
Ö 7.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entsprechend der Anlage 1 und mit folgenden Änderungen:
§ 5 Absatz 2:
„Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses erhalten eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.Ihre Stellvertreter erhalten für die Dauer der Vertretung eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20Euro.“
§ 7:
„Mitglieder von Beiräten im Sinne des § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro.“