1.Der 2. Entwurf der 3. Änderung des FNP und der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt (Anlage 1).
2. Der 2. Entwurf des FNP und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a
Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des 2. Entwurfes der 3. Änderung des FNP gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
24.11.2016 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der 2. Entwurf der 3. Änderung des FNP und der Begründung werden in der vorliegendenFassung gebilligt (Anlage 1).
2. Der 2. Entwurf des FNP und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des 2. Entwurfes der 3. Änderung des FNP gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zur Änderung eines Gerätehauses in ein Gartenhaus mit Aufenthaltsräumen (Wochenendhaus) (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)