Die Gemeindevertretungder Gemeinde Chorin beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
24.11.2016 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretungder Gemeinde Chorin beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zur Änderung eines Gerätehauses in ein Gartenhaus mit Aufenthaltsräumen (Wochenendhaus) (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)