Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 7.1  
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen an der Ragöser Mühle“ gem. § 12 BauGB im OT Sandkrug (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-077/2016  
Ö 7.2  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Abwägung der Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung  
CH-078/2016  
Ö 7.3  
3. Änderung des Flächennutzungsplans Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Abwägung der Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-079/2016  
Ö 7.4  
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Beschluss über den 2. Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 5)  
CH-081/2016  
Ö 7.5  
3. Änderung des Flächennutzungsplans Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Beschluss über den 2. Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB (Einreicher: Amtsdirektor Sonstiges: 2)  
CH-082/2016  
Ö 7.6  
Auflösung des Haupt- und Finanzausschusses (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-051/2016  
Ö 7.7  
Bildung eines Haupt- und Finanzausschusses (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-073/2016  
Ö 7.8  
Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-074/2016  
Ö 7.9  
Festlegung des Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-080/2016  
Ö 7.10  
Antrag der SG Brodowin 63 e.V. auf einen Vereinszuschuss (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-071/2016  
Ö 7.11  
Antrag des FSV Golzow e.V. auf einen Vereinszuschuss (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-072/2016  
Ö 7.12  
Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-070/2016  
Ö 7.13  
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-083/2016  
Ö 7.14  
Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-067/2016 IV  
Ö 7.15  
Sachstand zur Straßenreinigung/Winterdienst in der Gemeinde Chorin      
Ö 7.16  
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im OT Senftenhütte (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-087/2016  
    VORLAGE
   

1.Die Gemeinde Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung im gesamten OT Senftenhütte auf

   LED umrüsten zu lassen.

2.Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im

   Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindever-

   tretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 

   
    24.11.2016 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 7.16 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung im gesamten OT Senftenhütte auf LED umrüsten zu lassen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

8

0

2

0

 

Ö 8  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung    
N 10     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 11     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 12     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zur Änderung eines Gerätehauses in ein Gartenhaus mit Aufenthaltsräumen (Wochenendhaus) (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)   CH-063/2016  
N 13.2     Beteiligung der Gemeinde nach §36 Baugesetzbuch Neubau einer Unterstellhalle und einer Eigenbedarfstankanlage (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)   CH-076/2016  
N 13.3     Verkauf eines bebauten Grundstückes - Gemarkung Brodowin, Flur 1, Flurstück 59 (neu: Flur 5, Flurstück 17) (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-084/2016  
N 13.4     Gewährung eines Leitungsrechtes - Gemarkung Serwest, Flur 3, Flurstück 352 (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-085/2016  
N 14     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 15     Schließung der Sitzung