1.Die Gemeinde Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung im gesamten OT Senftenhütte auf
LED umrüsten zu lassen.
2.Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im
Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindever-
tretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
24.11.2016 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.16 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung im gesamten OT Senftenhütte auf LED umrüsten zu lassen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zur Änderung eines Gerätehauses in ein Gartenhaus mit Aufenthaltsräumen (Wochenendhaus) (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)