Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Rücknahme der Klage gegen den Landkreis Barnim (VG 4 K 708/15) wegen »kommunalaufsichtlicher Beanstandung - Aufwandsentschädigungssatzung vom 22.05.2015«. Alle damit verbundenen Nebenklagen oder Beschwerden sind ebenfalls zurückzunehmen.
12.04.2017 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Rücknahme der Klage gegen den Landkreis Barnim (VG 4 K 708/15) wegen »kommunalaufsichtlicher Beanstandung - Aufwandsentschädigungssatzung vom 22.05.2015«. Alle damit verbundenen Nebenklagen oder Beschwerden sind ebenfalls zurückzunehmen.